PSA

SAFE4WORK PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG

Sicher arbeiten.
Richtig geschützt.

PSA für Kopf, Augen, Gehör und Atemwege – passend zur Gefährdung und zum Arbeitsplatz.

Schutz für jede Gefährdung

Entdecken Sie unsere PSA-Bereiche – übersichtlich nach Schutzaufgabe geordnet.

Persönliche Schutzausrüstung richtig auswählen

PSA-Normen verständlich erklärt

Normen beschreiben geprüfte Anforderungen – die passende PSA ergibt sich aus Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufe, Tragekomfort und der Kompatibilität aller eingesetzten Komponenten.

EU 2016/425

PSA-Verordnung und CE

Regelt das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausrüstung. Je nach Risiko wird PSA den Kategorien I, II oder III zugeordnet; die CE-Kennzeichnung bestätigt das vorgeschriebene Konformitätsverfahren.

EN 397

Industrieschutzhelme

Prüft unter anderem Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit, Kinnriemen und Flammenbeständigkeit. Zusatzkennzeichnungen können weitere Eigenschaften ausweisen.

EN 812

Industrie-Anstoßkappen

Schützt den Kopf beim Anstoßen an harte, feststehende Gegenstände. Eine Anstoßkappe ersetzt keinen Industrieschutzhelm bei fallenden oder geschleuderten Gegenständen.

EN 352

Gehörschutz

Normenreihe für Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und am Helm befestigte Systeme. Dämmwerte wie SNR sowie H-, M- und L-Werte unterstützen die Auswahl.

EN ISO 16321-1

Augen- und Gesichtsschutz

Allgemeine Anforderungen an beruflich genutzten Augen- und Gesichtsschutz. Kennzeichnungen informieren unter anderem über mechanische Festigkeit und optische Eigenschaften.

EN 149

Partikelfiltrierende Halbmasken

Definiert FFP1, FFP2 und FFP3. Die Schutzwirkung hängt neben der Filterleistung entscheidend vom dichten Sitz im Gesicht ab; FFP-Masken schützen nicht gegen Gase und Dämpfe.

EN 136 / EN 140

Voll- und Halbmasken

EN 136 gilt für Vollmasken, EN 140 für Halb- und Viertelmasken. Welche Schadstoffe abgehalten werden, bestimmt der passende Partikel-, Gas- oder Kombinationsfilter.

EN 143

Partikelfilter

Prüft austauschbare Partikelfilter der Klassen P1, P2 und P3 für Atemschutzmasken. Höhere Klassen bieten eine höhere Abscheideleistung, ersetzen aber nicht die Einsatzprüfung.

EN 14387

Gas- und Kombinationsfilter

Kennzeichnet Filtertypen für bestimmte Gase und Dämpfe sowie ihre Kapazitätsklassen. Farbe und Buchstabe des Filters müssen exakt zur ermittelten Gefahr passen.

EN 14404

Knieschutz

Beschreibt Bauarten und Leistungsstufen für Knieschutz bei Arbeiten in kniender Haltung. Nur die vom Hersteller vorgesehene Kombination aus Polster und Kleidung verwenden.

DIN 13157

Kleiner Verbandkasten

Legt die Füllung des kleinen betrieblichen Verbandkastens fest. Zahl und Größe der benötigten Kästen richten sich nach Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdung.

DIN 13169

Großer Verbandkasten

Beschreibt die umfangreichere Füllung für größere beziehungsweise gefährdungsreichere Betriebe. Erste-Hilfe-Material ist keine PSA, gehört aber zur betrieblichen Notfallvorsorge.

Kennzeichnungen und Auswahlhinweise anzeigen
PSA-Kategorie I – Schutz vor geringfügigen, selbst beurteilbaren Risiken
PSA-Kategorie II – Risiken, die weder Kategorie I noch Kategorie III zugeordnet sind
PSA-Kategorie III – Schutz vor Risiken mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversiblen Gesundheitsschäden
FFP1 / FFP2 / FFP3 – aufsteigende Schutzklassen partikelfiltrierender Halbmasken
NR / R – nicht wiederverwendbar beziehungsweise wiederverwendbar nach Herstellerangabe
SNR – vereinfachter Einzahlwert für die mittlere Schalldämmung eines Gehörschützers
H / M / L – Dämmwerte für hohe, mittlere und tiefe Frequenzbereiche
EN 170 / EN 172 – Filteranforderungen für Ultraviolett- beziehungsweise Sonnenschutz
EN 50365 – elektrisch isolierende Helme für Arbeiten an Niederspannungsanlagen
EN 12492 / EN 14052 – Helme für Bergsteigen beziehungsweise Hochleistungs-Industrieschutzhelme
P1 / P2 / P3 – aufsteigende Abscheideleistung austauschbarer Partikelfilter
A, B, E, K – typische Filtertypen für unterschiedliche Gruppen von Gasen und Dämpfen

Hinweis: Eine Norm allein garantiert nicht die Eignung für einen konkreten Arbeitsplatz. Maßgeblich sind die Gefährdungsbeurteilung, die vollständige Produktkennzeichnung, Herstellerinformationen, Tragezeitbegrenzungen und die sichere Kombination mehrerer PSA-Komponenten.